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Geprüfte Originalfundstelle: Jörg Urban / AfD-Fraktion Sachsen: Infraschall und Kunststoffabrieb · 2026-09-02.

Der Originaltext beruft sich auf medizinische Untersuchungen zu Herzerkrankungen aufgrund von Infraschall und wendet diese Sorge gegen einen Windenergie-Erlass. Unser Titel fasst den dadurch nahegelegten Zusammenhang sinngemäß zusammen; er ist kein wörtliches Zitat.

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Die kurze Antwort

Für Gesundheitsschäden durch die niedrigen Infraschallpegel von Windrädern an Wohngebäuden gibt es keine wissenschaftlich abgesicherten Belege. Laborbefunde bei wesentlich stärkeren Belastungen lassen sich nicht einfach übertragen. Hörbarer Lärm kann trotzdem belästigen und muss begrenzt werden. Beschwerden verdienen eine sachliche Prüfung.

Exposition statt bloßer Möglichkeit

Infraschall bezeichnet sehr tiefe Schallfrequenzen. Für eine Gesundheitsbewertung reicht seine bloße Anwesenheit nicht aus: Lautstärke, Dauer und Abstand sind entscheidend. Das LUBW-Messprogramm untersuchte Windanlagen und andere Quellen. Die gemessenen Infraschallpegel der Anlagen lagen deutlich unterhalb der menschlichen Wahrnehmungsgrenzen. Befunde für sehr hohe Belastungen sind deshalb nicht automatisch ein Nachweis für das Risiko an einem entfernten Wohnhaus.

Fachquellen zur Einordnung: LUBW: Messprojekt Infraschall, 26.02.2016; geprüft 16.10.2026 · UBA: Infraschall von Windenergieanlagen, UMID 01/2021, S. 95–104; geprüft 16.10.2026

Was Forschung leisten muss

Eine Untersuchung von Zellen oder Gewebe kann einen Mechanismus unter bestimmten Versuchsbedingungen zeigen. Ob dieser Mechanismus bei den tatsächlich auftretenden Pegeln Menschen krank macht, ist eine andere Forschungsfrage. Dazu müssen die Exposition und die Übertragbarkeit nachvollziehbar sein. Die UBA-Einordnung unterscheidet solche Bedingungen. Eine theoretische Möglichkeit oder eine auffällige Versuchswirkung allein belegt deshalb keine Ursache von Herzerkrankungen bei Anwohnerinnen und Anwohnern.

Fachquellen zur Einordnung: UBA: Infraschall von Windenergieanlagen, UMID 01/2021, S. 95–104; geprüft 16.10.2026

Beschwerden ernst nehmen

Diese Einordnung bedeutet nicht, dass Windenergieanlagen keinerlei Geräuschprobleme verursachen können. Hörbarer Schall und seine Wahrnehmung müssen eigenständig bewertet werden; sie sind nicht mit unhörbarem Infraschall gleichzusetzen. Wer eine konkrete Belastung schildert, braucht eine sachgerechte Prüfung der Situation und gegebenenfalls fachliche Unterstützung. Eine Ferndiagnose aus einem politischen Beitrag ersetzt weder eine Schallmessung noch eine medizinische Abklärung individueller Beschwerden.

Fachquellen zur Einordnung: UBA: Infraschall von Windenergieanlagen, UMID 01/2021, S. 95–104; geprüft 16.10.2026 · LUBW: Messprojekt Infraschall, 26.02.2016; geprüft 16.10.2026

Einfach erklärt

Windräder erzeugen auch sehr tiefe Töne. Für die Gesundheit zählt, wie stark diese am Wohnort sind. Eine Wirkung bei sehr lauten Tönen beweist keine Erkrankung durch viel leisere Töne.

Grundlagen im Energie-Wiki

Fachquellen geprüft am 16. Oktober 2026. Studien beziehen sich auf die genannten Zeiträume und Annahmen. Eigene Rechenbeispiele und Prüffragen sind als solche gekennzeichnet. Mit KI erstellt; redaktionell verantwortlich ist Simon Büchi.