FAKTENCHECK · AfD-ORIGINALAUSSAGE
AfD-Faktencheck: Belegt Infraschall aus Windrädern Herzschäden?
Was der Mainzer Herzmuskelversuch zeigt und weshalb daraus keine belegte Gefahr für Anwohner folgt – mit Originalaussage und Einordnung der LUBW.
Dieser Beitrag wurde mit KI erstellt. Redaktionell verantwortlich ist Simon Büchi.
MIT KI ERSTELLTKI-generierte Illustration · kein Foto eines realen Ereignisses.
In diesem Beitrag
- Das Ergebnis vorweg
- Originalaussage vom 21. April 2023
- Was tatsächlich untersucht wurde
- Die Landesanstalt erläutert die entscheidende Grenze
- Warum die Stärke des Schalls dazugehört
- Hörbare Geräusche und Beschwerden ernst nehmen
- Was eine konkrete Beschwerde klären sollte
- Quellen, Zeitpunkt und offene Fragen
- Einfach erklärt
Das Ergebnis vorweg
Bewertung: Der Laborbefund ist real; die daraus abgeleitete Gesundheitsgefahr für die Nachbarschaft ist damit nicht belegt. Windräder erzeugen Infraschall. Entscheidend für eine gesundheitliche Bewertung sind jedoch auch dessen Stärke am Wohnort, die Einwirkungsdauer und die Übertragbarkeit eines Versuchs auf den menschlichen Körper. Ein beobachteter Effekt an isoliertem Gewebe ersetzt diesen Nachweis nicht.
Dieser Faktencheck prüft die konkrete Argumentation der AfD-Bundestagsfraktion. Er behauptet weder, jede Windenergieanlage sei unter allen Bedingungen unproblematisch, noch bewertet er einzelne Beschwerden aus der Ferne.
Originalaussage vom 21. April 2023
Martin Sichert verweist in einer Pressemitteilung der AfD-Bundestagsfraktion auf eine Mainzer Untersuchung an isoliertem Herzmuskelgewebe. Im Anschluss erklärt er:
„besteht für einen immer größeren Teil der Bevölkerung das Risiko gesundheitlicher Schäden.“
Die Mitteilung verbindet den Laborversuch, Berichte über Beschwerden und den Ausbau der Windenergie. Sie fordert weitere Forschung und verweist auf Bundestagsdrucksache 20/6250. Forschung zu verlangen ist eine politische Forderung. Die hier geprüfte Tatsachenfrage ist enger: Belegt der angeführte Versuch die behauptete Gefahr durch Infraschall benachbarter Anlagen? Original: AfD-Bundestagsfraktion, 21. April 2023.
Was tatsächlich untersucht wurde
Chaban und Mitautoren untersuchten menschliches Herzmuskelgewebe außerhalb des Körpers. Kleine Präparate wurden elektrisch zur Kontraktion angeregt. Ein Präparat wurde beschallt, ein anderes diente als Kontrolle. Die Studie verwendete Infraschallpegel von 100, 110 und 120 dBz und berichtet eine Abhängigkeit der Kontraktionskraft vom Schallpegel. Das ist ein experimenteller Befund unter bestimmten Laborbedingungen. Originalstudie: Negative effect of high-level infrasound on human myocardial contractility, 2021, Abstract und bibliografischer Nachweis.
„In vitro“ bedeutet außerhalb des lebenden Organismus. Das untersuchte Präparat ist kein vollständiges Herz in einem menschlichen Brustkorb. Die Studie verfolgt keine Gruppe von Anwohnern über Jahre und misst keine Erkrankungsraten rund um Windparks. Deshalb muss die Übertragung auf den Alltag gesondert begründet werden.
Die Landesanstalt erläutert die entscheidende Grenze
Die LUBW behandelt genau diese Studie in Frage 22 ihrer Schall-FAQ, Stand August 2021. Sie beschreibt eine Beschallung mit 16 Hertz und weist auf die geringe Zahl untersuchter Präparate sowie methodische Einschränkungen hin. Außerdem hält sie fest, dass schon die Autoren selbst die Frage nach schädlichen Infraschallpegeln von Windenergieanlagen außerhalb des Untersuchungsumfangs lassen. Quelle: LUBW, Frage 22 zur Herzmuskelstudie.
Die LUBW nennt außerdem Messungen, bei denen der Infraschall von Anlagen schon in einigen hundert Metern Entfernung unter der menschlichen Wahrnehmungsschwelle liegt. Das ist eine wichtige Expositionsinformation. Allein aus fehlender Hörbarkeit folgt allerdings noch kein allgemeiner Beweis der Unschädlichkeit. Entscheidend ist die gemeinsame Betrachtung von Messwerten, Wirkungsstudien und ihren Grenzen.
Warum die Stärke des Schalls dazugehört
Eine Aussage wie „Infraschall wirkt auf Gewebe“ lässt eine entscheidende Größe offen: Bei welcher Belastung geschieht das? Für die Bewertung müssen Frequenz, Schalldruckpegel, Dauer und Messort zusammenpassen. Ein Wert direkt an einer Versuchsanordnung kann nicht stillschweigend als Belastung in einem Schlafzimmer gelten.
Auch Dezibelwerte benötigen ihre vollständige Bezeichnung. Ein dBz-Wert und ein A-bewerteter Lärmwert beschreiben unterschiedliche Bewertungen des Frequenzspektrums. Zwei Zahlen ohne diese Angaben nebeneinanderzustellen, kann einen falschen Eindruck erzeugen. Ein seriöser Vergleich benennt zudem, ob ein einzelner Ton oder ein breites Geräusch gemessen wurde.
Eigene Prüflogik: Zuerst fragt man, ob ein Effekt unter Versuchsbedingungen auftritt. Danach prüft man, ob diese Bedingungen am betroffenen Ort erreicht werden und ob der Effekt beim Menschen in dieser Situation nachweisbar ist. Die erste Antwort kann „ja“ lauten, während die zweite und dritte durch denselben Versuch noch unbeantwortet bleiben.
Hörbare Geräusche und Beschwerden ernst nehmen
Das Umweltbundesamt ließ Geräuschmessungen und Befragungen an fünf Windenergie-Standorten sowie Hörversuche an drei Standorten durchführen. Im Mittelpunkt standen unter anderem wechselnde Geräuschstärken, das häufig als „Wuschen“ beschriebene Muster und die Belästigung. Solche Forschung untersucht konkrete akustische Belastungen, statt jede Beschwerde pauschal einem unsichtbaren Mechanismus zuzuordnen. Quelle: UBA, Geräuschwirkungen bei der Nutzung von Windenergie an Land, Texte 69/2022.
Gesundheitliche Wirkungen von Lärm sind kein erfundenes Thema. Ein Mainzer Forschungsteam berichtet 2026 beispielsweise über eine kontrollierte Untersuchung zu nächtlichem Straßenverkehrslärm mit Veränderungen an Gefäßfunktion und Schlafqualität. Das ist eine andere Lärmquelle und kein Nachweis für Schäden durch Windrad-Infraschall. Es zeigt, weshalb die genaue Quelle und die konkrete Belastung wichtig bleiben. Quelle: Universitätsmedizin Mainz, Studie zu nächtlichem Straßenverkehrslärm, 26. Februar 2026.
Was eine konkrete Beschwerde klären sollte
Für eine sachliche Prüfung hilft eine nachvollziehbare Beschreibung: Wann treten Geräusche auf, in welchem Raum, bei welchem Wetter und bei geöffnetem oder geschlossenem Fenster? Solche Beobachtungen können die zuständige Immissionsschutzbehörde bei der Prüfung unterstützen. Sie sind noch keine medizinische Diagnose und ersetzen keine fachgerechte Messung.
Die Behauptung, Beschwerden seien automatisch eingebildet, wäre ebenso unzulässig wie die automatische Zuschreibung jeder Schlafstörung zu Windenergie. Zwischen einem berichteten Symptom, einer gemessenen Belastung und einer nachgewiesenen Ursache liegen unterschiedliche Prüfschritte. Betroffene verdienen eine konkrete Untersuchung, keine politische Ferndiagnose.
Unsere Bewertung richtet sich deshalb gegen den unbelegten Schluss vom Labor auf die Bevölkerung. Sie richtet sich nicht gegen weitere Forschung, Lärmschutz oder eine sorgfältige Prüfung einzelner Anlagen.
Quellen, Zeitpunkt und offene Fragen
Prüfstand: 15. Oktober 2026. Die AfD-Mitteilung ist von 2023; die Laborstudie und die spezifische LUBW-Einordnung stammen von 2021 und lagen damals bereits vor. Die neuere Mainzer Verkehrslärmstudie wird ergänzend verwendet, nicht rückwirkend als damaliger Wissensstand ausgegeben.
Quellen: AfD-Original, Originalstudie, LUBW-FAQ, insbesondere Frage 22, UBA-Geräuschforschung und Mainzer Verkehrslärmstudie. Der ebenfalls in der AfD-Mitteilung erwähnte französische Gerichtsfall wird hier nicht rechtlich nachgeprüft. Ein Gerichtsurteil allein ersetzt ohnehin keine Messung an jeder anderen Anlage. Langzeitfragen und individuelle Beschwerden dürfen nicht durch eine pauschale Entwarnung erledigt werden; der angeführte Gewebeversuch liefert jedoch keinen Nachweis für das behauptete Nachbarschaftsrisiko.
Einfach erklärt
Die AfD nennt einen Versuch mit kleinen Teilen eines Herzmuskels. Sehr starker Infraschall veränderte dort die Muskelkraft.
Das beweist noch nicht, dass Menschen neben Windrädern dadurch krank werden. Dafür müsste man zeigen: Die Belastung am Wohnhaus ist vergleichbar. Und sie verursacht dort tatsächlich die behaupteten Schäden.
Windräder können hörbare Geräusche machen. Beschwerden müssen ernst genommen und geprüft werden. Der Laborversuch allein belegt die von der AfD behauptete Gefahr für immer mehr Menschen nicht.
