FAKTENCHECK · AfD-ORIGINALAUSSAGE

AfD-Faktencheck: Was sagt der IPCC wirklich über Extremwetter?

Die Aussage im Wahlprogramm 2025 im Quellenvergleich: mehr Hitze, differenzierte Starkregenbefunde und die Grenzen pauschaler Aussagen.

Dieser Beitrag wurde mit KI erstellt. Redaktionell verantwortlich ist Simon Büchi.

Das Ergebnis vorweg

Bewertung: Die pauschale Aussage ist falsch; die Berufung auf den IPCC gibt dessen Befund nicht korrekt wieder. Der IPCC beschreibt beobachtete Zunahmen bestimmter Wetterextreme ausdrücklich. Daraus folgt aber nicht, dass jede Art von Extremwetter an jedem Ort häufiger geworden wäre.

Gerade diese Unterscheidung ist entscheidend. Eine gute Prüfung ersetzt eine pauschale Entwarnung nicht durch eine ebenso pauschale Alarmbehauptung. Wir betrachten Häufigkeit und Intensität getrennt und erklären, warum ein globaler Befund, eine deutsche Messreihe und ein einzelnes Schadensereignis verschiedene Fragen beantworten.

Originalquelle und unmittelbarer Kontext

Fundstelle ist das AfD-Bundestagswahlprogramm 2025 (Parteitag Riesa, 11./12. Januar 2025), Kapitel Klima, gedruckte S. 78. Auszug:

„Selbst die Häufigkeit von Extremwetterereignissen hat in den vergangenen Jahrzehnten nicht zugenommen“

Anschließend beruft sich der Satz auf den IPCC. Der folgende Absatz behandelt Schäden und Schutzmaßnahmen. Wir prüfen hier die Häufigkeitsaussage. Original: AfD-Programm 2025, gedruckte S. 78; PDF-Viewer S. 79.

Was der IPCC tatsächlich über beobachtete Veränderungen sagt

Bereits 2021 stellte IPCC-Arbeitsgruppe I in Abschnitt A.3.1 fest: Hitzeextreme sind in den meisten Landregionen seit den 1950er Jahren häufiger und intensiver geworden. Für Kälteextreme wird dagegen eine Abnahme beschrieben. Abschnitt A.3.2 nennt eine Zunahme der Häufigkeit und Intensität von Starkniederschlägen über den meisten Landflächen mit ausreichend langen Beobachtungsdaten. Quelle: IPCC 2021, SPM A.3.1 und A.3.2.

Diese Befunde widersprechen der pauschalen Nicht-Zunahme. Sie sind zugleich räumlich und methodisch begrenzt. Der IPCC behandelt andere Ereignisarten differenziert; bei langfristigen Trends der Gesamtzahl tropischer Wirbelstürme ist die Sicherheit beispielsweise geringer. Siehe auch SPM A.3.4.

Das Urteil stützt sich hier auf bereits beobachtete Veränderungen und einen vor dem Parteitag veröffentlichten Bericht. Eine Zukunftsprojektion wird nicht als Beweis für eine schon gemessene Entwicklung ausgegeben.

Deutschland: Hitze liefert einen klaren Gegenbefund

Das gemeinsame Faktenpapier von DWD und Extremwetterkongress von 2024 beschreibt im Kapitel 3 einen Anstieg der über Deutschland gemittelten Zahl heißer Tage: von etwa drei pro Jahr in den 1950er Jahren auf damals durchschnittlich elf. Ein heißer Tag bedeutet hier ein Tagesmaximum von mindestens 30 °C. Auch intensive Hitzewellen werden als häufiger beschrieben. Quelle: Faktenpapier 2024, S. 7, Markante Zunahme von Hitzeereignissen.

Die Zahlen sind Angaben aus dem Bericht 2024, keine Behauptung über die Anzahl heißer Tage im laufenden Jahr 2026. Der räumliche Durchschnitt bedeutet zudem nicht, dass jeder Ort dieselbe Anzahl erreicht. Für die allgemeine Behauptung, Extremwetter sei über Jahrzehnte nicht häufiger geworden, ist eine belegte Zunahme dieser Extremart dennoch ein relevanter Gegenbefund.

Starkregen: Die Grenzen gehören ausdrücklich dazu

Für Deutschland beschreibt der DWD im Fachpapier von 2025 vielerorts eine Tendenz zu mehr Starkregen. Bei zahlreichen Stationsreihen ist die Zunahme jedoch nicht statistisch signifikant. Flächendeckende Radardaten beginnen 2001; ihre vergleichsweise kurze Zeitreihe begrenzt eine eindeutige Zuordnung zum Klimawandel. Quelle: DWD, Niederschlagstrends und Entwicklung der Starkniederschläge, Stand 2025, Zusammenfassung S. 1–2 und Fazit S. 16.

Dieser spätere Bericht wird hier als zusätzliche fachliche Einordnung verwendet, nicht als ein Dokument, das im Januar 2025 schon zwingend vorgelegen hätte. Die pauschale AfD-Aussage ist bereits durch die älteren Hitze- und IPCC-Befunde widerlegt.

Eine statistisch nicht gesicherte Zunahme bedeutet außerdem nicht, dass eine Abnahme bewiesen wäre. Und ein für manche Orte unklarer Trend widerlegt nicht einen klareren Trend einer anderen Extremart. Wer diese Unterschiede offen nennt, macht den Faktencheck belastbarer, nicht schwächer.

Häufigkeit, Intensität und Schäden auseinanderhalten

Häufigkeit beschreibt, wie oft ein definiertes Ereignis auftritt. Intensität beschreibt seine Stärke, etwa die Niederschlagsmenge in einer festgelegten Zeit. Schäden hängen zusätzlich davon ab, was sich am betroffenen Ort befindet und wie gut Menschen, Gebäude und Infrastruktur geschützt sind.

Unsere eigene Prüfhilfe lautet deshalb: Schreibe zuerst die untersuchte Größe auf. Eine Schadenssumme in Euro ist kein unmittelbarer Zähler für Wetterereignisse. Eine höhere Temperatur an einem Spitzentag beschreibt zunächst eine Intensität, nicht allein die Zahl heißer Tage. Und eine Ereigniszahl ohne Definition des betrachteten Gebiets lässt sich kaum sinnvoll vergleichen.

Dass Schutzmaßnahmen für Schäden wichtig sind, kann man anerkennen, ohne die gemessene Veränderung einer Wetterextremart zu bestreiten. Es sind zwei unterschiedliche Fragen. Genau deshalb ersetzt die Diskussion über Bebauung oder Warnsysteme keine Auswertung von Wetterdaten.

Eigenes Zahlenbeispiel: Warum die Bezugsgröße wichtig ist

Frei erfundenes Anschauungsbeispiel, keine Klimadaten: In einem Modellgebiet werden in einer ersten Periode von zehn Jahren insgesamt 20 Tage oberhalb einer festgelegten Temperaturschwelle gezählt. In einer gleich langen zweiten Periode sind es 60. Das sind zwei gegenüber sechs Tagen pro Jahr und damit eine Verdreifachung der beobachteten Durchschnittshäufigkeit.

Damit wäre noch nicht automatisch jede Ursache bestimmt. Man müsste unter anderem prüfen, ob Messverfahren und Schwelle gleich geblieben sind und wie groß natürliche Schwankungen sind. Aber die beiden Zählwerte dürfen auch nicht als unverändert dargestellt werden. Beobachtung und Ursachenzuordnung müssen getrennt beschrieben werden.

Wenn in derselben Modellregion die Zahl einer anderen Ereignisart gleich bleibt, verschwindet der Hitzebefund nicht. Beide Aussagen können gleichzeitig stimmen. Aus einem unveränderten Sturmzähler kann man logisch keine Aussage über sämtliche Hitzeereignisse ableiten. Umgekehrt wäre es unzulässig, allein aus dem Hitzebeispiel eine Zunahme aller Stürme zu behaupten.

Ein einzelnes Unwetter ist kein vollständiger Trendnachweis

Ein einzelnes besonders eindrückliches Ereignis kann eine sinnvolle Forschungsfrage auslösen. Für einen Häufigkeitstrend braucht man jedoch eine ausreichend lange und passend abgegrenzte Datenbasis. Für den Klimaeinfluss auf ein bestimmtes Ereignis benötigt man wiederum eine dafür geeignete Zuordnungsuntersuchung.

Dieser Text trifft deshalb keine eigene quantitative Aussage darüber, welcher Anteil einer konkreten Flutkatastrophe auf einzelne Ursachen zurückgeht. Er erklärt auch nicht jede einzelne Überschwemmung pauschal mit dem Klimawandel. Die geprüfte Behauptung ist allgemeiner: Sie bestreitet eine Zunahme von Extremwetter über Jahrzehnte und beruft sich dafür auf den IPCC. Genau diese Darstellung hält dem Quellenvergleich nicht stand.

Was bedeutet das für Vorsorge und Energiewende?

Aus dem festgestellten Fehler folgt nicht automatisch, dass jede vorgeschlagene Klimaschutzmaßnahme wirksam oder kostengünstig ist. Darüber muss gesondert diskutiert werden. Ebenso wenig gibt es einen sachlichen Grund, Schutz vor Hitze oder Hochwasser als Konkurrenz zu einer korrekten Ursachenanalyse darzustellen.

Für die Bewertung erneuerbarer Energien ist eine saubere Ausgangslage hilfreich: Welche Emissionen werden vermieden, welche technischen Voraussetzungen braucht der Ausbau und welche Anpassungsmaßnahmen bleiben nötig? Diese Fragen werden nicht dadurch einfacher, dass man belastbare Wetterbefunde pauschal bestreitet. Ein guter Streit über Maßnahmen beginnt mit richtig wiedergegebenen Daten.

Quellenstand und nachvollziehbare Grenze des Urteils

Geprüft am 15. Oktober 2026. Originalfundstelle: AfD-Programm 2025, S. 78. Fachquellen: IPCC 2021, SPM A.3.1–A.3.4, DWD/Extremwetterkongress, Faktenpapier 2024, Kapitel 3 und ergänzend DWD-Fachpapier Niederschläge 2025. Das Modellbeispiel und die methodischen Prüffragen sind eigene Erläuterungen. Das Urteil betrifft die pauschale Häufigkeitsaussage und deren IPCC-Zuschreibung, nicht jede Wetterart und nicht jede Ursache konkreter Schäden.

Einfach erklärt

Die AfD behauptet im Wahlprogramm 2025, extremes Wetter sei über Jahrzehnte nicht häufiger geworden. Dabei verweist sie auf den IPCC.

So stimmt das nicht. Der IPCC beschreibt ausdrücklich mehr Hitzeextreme in vielen Regionen. Auch für Deutschland zeigen Daten deutlich mehr heiße Tage.

Bei Starkregen und anderen Wetterarten muss man genauer hinschauen. Nicht jede Entwicklung ist an jedem Ort gleich gut belegt.

Mehr Hitze bedeutet nicht automatisch mehr von jeder Wetterart. Aber unklare Daten zu einer Wetterart bedeuten auch nicht, dass es insgesamt keine Zunahmen gibt.

Schutzmaßnahmen bleiben wichtig. Sie ändern jedoch nicht, was die Wetterdaten zeigen.